Erwerb von Magazinen

Magazine für halbautomatische Handfeuerwaffen, über 10 Schuss (z.B. Sturmgewehr 90) sowie Magazine für Faustfeuerwaffen über 20 Schuss (Pistolen) - Magazine, die nicht in diese Kategorie fallen, sind frei verkäuflich!

Ab 15. August 2019 erfolgt ein Verkauf nur noch gegen Einreichung einer Ausweiskopie (ID oder Pass) sowie eines der folgenden Dokumente (Scan oder Foto per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Kopie):

  • Ausnahmebewilligung einer passenden Waffe inkl. Magazine mit grosser Kapazität
  • Ausnahmebewilligung zum Erwerb von Magazinen mit grosser Kapazität
  • persönliche Besitzbestätigung, ausgestellt vom kant. Waffenbüro Ihres Wohnkantons für eine dazu passende Waffe (kostenlos!)
    pdfBeispiel einer Besitzbestätigung (Kanton SG)
  • Falls die Feuerwaffe beim Austritt aus der Armee direkt übernommen worden ist, genügt auch der Eintrag im Dienstbüchlein. Wir benötigen die Seite mit den persönlichen Daten sowie die Seite mit dem Eintrag der Eigentums-Übernahme.
    pdfBeispiel Eintrag im Dienstbüchlein


Für Waffen, die sich nicht im Eigentum des Erwerbers befinden (z.B. Dienstwaffe von AdA, Leihwaffe etc.) können grosse Magazine einzig mit einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb von Magazinen mit grosser Kapazitiät erworben werden!

Kontakt

Indoor Swiss Shooting AG
Bischofszellerstrasse 72a
9200 Gossau SG
Switzerland

+41 71 380 00 10

shop@indoorswiss.ch

Öffnungszeiten

Montag   10.00-12.00   13.30-19.00
Dienstag bis Freitag   10.00-12.00   13.30-18.00
Samstag   09.00-16.00    

 

main-icon-anfahrt So finden Sie zu uns

Live-Computerhilfe

Download für Fernzugriff:

Download AnyDesk

 

Hotline

Für Supportanfragen zu VereinsWK und FSA:

+41 71 383 34 11
Ausserhalb der Geschäftszeiten mindestens CHF 20.00

B F